Kosten

Kosten


Wir als Heilpraktiker rechnen nicht direkt mit den Krankenkassen ab. Daher ist die Rechnung unabhängig von einer Kostenübernahme der Krankenkasse von Ihnen nach Erhalt zu zahlen.


Grundsätzlich rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Rechnungen in der Regel nicht übernommen. Bei privaten Krankenversicherungen können die Rechnungen eingereicht werden.

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